Neues Gesetz: Mehr Datenschutz für Mitarbeiter und Bewerber
2. September 2010 in von Experteer>
Die deutsche Bundesregierung hat unlängst über ein Gesetz zum Datenschutz für Arbeitnehmer und Bewerber entschieden – durch die neue Regelung soll sowohl die Überwachung von Angestellten durch Arbeitgeber am Arbeitsplatz beschränkt werden, als auch die Kontrolle von Bewerbern in sozialen Netzwerken durch Recruiter und Personalverantwortliche.Arbeitgeberverbände kritisieren den Gesetzentwurf als zu restriktiv, der Partei „Die Linke“ ist er hingegen zu schwammig formuliert.
Konsequenz des neuen Gesetzes: Die versteckte Videoüberwachungen von Geschäftsräumen – mit Ausnahme von Kassenbereichen – wird ebenso verboten, wie das mitlesen von E-Mails und die Kontrolle der privaten Accounts von Mitarbeitern und Bewerbern in sozialen Netzwerken wie Facebook oder StudiVZ. Social Media Profile in Business-Netzwerken wie XING sind von dieser Regelung aber ausgenommen – sie werden schließlich bewusst mit der Intention ins Netz gestellt, sich Auftraggebern und Unternehmen zu präsentieren. Ebenfalls erlaubt bleiben soll das googlen von Mitarbeitern und Bewerben.
Kritik kommt sowohl von Arbeitgeberverbänden wie dem BDA, als auch von Politikern der Partei „Die Linke“. Während erstere ihre Möglichkeiten zur Überprüfung von Angestellten zu weit eingeschränkt sehen, kritisiert die Linkspartei, dass sich durch das neue Gesetz eine Vielzahl von Grauzonen auftun würden, die neuen Formen der Datenschutzverletzung Tür und Tor öffnen.