Familienministerium testet anonyme Bewerbungen – DIHK: „Nutzen zweifelhaft“
4. August 2010 in von Experteer>
In den USA sind anonyme Bewerbungen längst Standard in der Wirtschaft, auch in Frankreich hat man das Verfahren in den vergangenen Monaten ausgiebig getestet – und nun folgt Deutschland: Familienministerin Kristina Schröder (CDU) will ab diesem Herbst anonymisierte Bewerbungen für offene Stellen in ihrem Ministerium zulassen. Dies geschieht auf Anregung der Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes.
Neben dem Bundefamilienministerium plant auch das Integrationsministerium von Nordrhein-Westfalen eine testweise Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren – und wenn es nach dem Arbeitsminister von NRW, Guntram Schneider (SPD) geht, dann soll das Verfahren auch bald in sämtlichen Landesbehörden des Bundeslandes zur Anwendung kommen. Auch zwei Großkonzerne erklärten sich bereit, an dem Test teilzunehmen: L’Oréal sowie Procter & Gamble. Zum Vergleich: In Frankreich beteiligten sich an einem vergleichbaren Programm vor einigen Monaten 50 Unternehmen.
Christine Lüders, Chefin der ADS, ist vom Nutzen anonymer Bewerbungen grundsätzlich überzeugt: „Deutschland kann es sich nicht leisten, auf qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu verzichten.“ Durch das Verfahren sollen die Chancen von Bewerbern mit Migrationshintergrund, von alleinerziehenden Frauen und älteren Menschen am Arbeitsmarkt erhöht werden. Einen gesetzlichen Zwang hält Lüders allerdings nicht für nötig – sie setzt auf Einsicht in der deutschen Wirtschaft: „Die Unternehmen müssen davon überzeugt werden, dass Vielfalt bei den Beschäftigten wichtig ist.“
Leicht wird die Überzeugungsarbeit allerdings kaum fallen, das deuten erste Reaktionen auf den Vorstoß aus dem Familienministerium bereits an. Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) stellt den Nutzen anonymisierter Bewerbungen grundsätzlich in Frage: “Gegen Diskriminierung vorzugehen ist sicher richtig. Ob man dieses Ziel durch anonymisierte Bewerbungen erreicht, ist allerdings zweifelhaft”. Und die Bundevereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) sieht schlichtweg keine Notwendigkeit für ein solches Verfahren: „Der Wettbewerb um gute Mitarbeiter ist für die Unternehmen von existenzieller Bedeutung und schließt eine Diskriminierung aus unsachlichen Gründen aus“.